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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen des Unternehmens DisCheck-Vorsorge statt Nachsorge, Inhaberin Julia Bünger (nachfolgend „Auftragnehmer“), Nordplatz 7, 04105 Leipzig mit sämtlichen VertragspartnerInnen, (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wurde. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 

 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

 

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Umfang des Beratungsauftrages 

 

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Es werden Unternehmen, Organisationen und natürliche Personen, die ihre Medieninhalte diskriminierungssensibler, diverser und intersektionaler gestalten wollen und diese auf Reproduktion von Diskriminierung prüfen lassen, beraten. Die Beratung erfolgt auch in Bezug auf Unternehmensstrukturen und deren interne Verbesserung. Des Weiteren werden Workshops, Vorträge und die Begleitung als Awareness Personen bei Veranstaltungen angeboten.

 

2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch ausgewählte KoopertionspartnerInnen oder durch Dritte nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

 

2.3 Eine Verpflichtung zum Tätigwerden des Auftragnehmers besteht bei Verbrauchern frühestens mit Annahme des Auftrags und nach Ablauf eines etwaigen Widerrufsrechts bzw. vor dessen Ablauf mit einem ausdrücklichen Verlangen des Auftragnehmers mit dem Inhalt: „Ich verlange ausdrücklich, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Auftragsbearbeitung beginnt und stimme einem entsprechenden Beginn der Auftragsbearbeitung zu. Der Auftragnehmer hat mich darauf hingewiesen, dass mein Widerrufsrecht schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erlischt, wenn der Auftragnehmer zuvor seine Leistung vollständig erbracht hat.“

 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

 

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

 

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten, soweit dies für die Beratung notwendig ist – umfassend informieren.

 

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

 

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

 

4. Sicherheit

 

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

 

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von weiteren Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

 

5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

 

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit je nach Art des Beratungsauftrages und nach Absprache nach Abschluss der Prüfung.

 

5.3 Der Auftragnehmer ist weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums

 

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten erstellten Dokumente (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers erstellte Dokumente zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung eine Haftung des Auftragnehmers– insbesondere etwa für die Richtigkeit – gegenüber Dritten.

 

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

7. Gewährleistung

 

Der Auftragnehmer gewährleistet keine vollständige Diskriminierungsfreiheit. Jeder Auftrag wird gewissenhaft und intersektional aus Expert*innen und negativ Betroffenen Perspektive bewertet.

 

8. Haftung / Schadenersatz

 

8.1 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Gegenüber Unternehmen gilt in Bezug auf Satz 1 abweichend für Erfüllungsgehilfen, dass eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ausgeschlossen ist.

8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

8.3 Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diesen geltend gemacht werden.

 

9. Geheimhaltung / Datenschutz

 

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

 

9.2 Weiter verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Auftrag sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

 

9.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber etwaigen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu übertragen.

 

9.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

10. Honorar

 

10.1 Nach Erledigung des Auftrags erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Vorschüsse zu verlangen. Das Honorar ist jeweils nach Rechnungslegung durch den Auftragnehmer spätestens innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist nach erster Zahlungserinnerung wird eine Mahngebühr in Höhe von 15 EUR erhoben. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass geringere Aufwendungen entstanden sind.

 

10.2 Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

 

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

 

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Auftrags aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen (siehe auch 12.2), oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

 

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

11. Elektronische Rechnungslegung

 

11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

 

12. Dauer des Vertrages

 

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

 

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

 

wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt 

oder

wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

oder

wenn die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber als diskriminierend, respektlos und uneinsichtig in Bezug auf die Tätigkeit des Auftragnehmers einzustufen ist. Dies inkludiert auch u.a. bewusste diskriminierende Beleidigungen dem Auftragnehmer, den Mitarbeitern und Dritten und Abwehrverhalten gegenüber vorgebrachter Kritik.

 

13. Schlussbestimmungen

 

13.1 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

13.2 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

13.3 Sind die Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Gerichtssitz, Leipzig. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

 

Stand: März 2022

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